Bei uns gilt eine Staffelung nach Personenanzahl. Es ergeben sich Preise zwischen 10 und 16 € pro Person und Nacht. Je größer die Gruppe, desto günstiger wird es. So können wir auch kleineren Gruppen die Nutzung des Petershofs ermöglichen. Bei längeren Aufenthalten gibt es ab einer Gruppengröße von 45 Personen folgende Rabatte:
Somit ist es größeren Kinder- und Jugendfreizeiten in den Ferien möglich, einen Preis von 10 € pro Person und Nacht zu erreichen.
Im Preis sind alle Kosten enthalten bis auf:
Gruppen unter 25 Personen sowie einzelne Übernachtungen sind nur im Rahmen unserer Angebote, auf Anfrage oder bei einer Doppelbelegung möglich. Bei Gruppen unter 40 Personen behalten wir uns vor, nur einen Teil des Hauses zur Verfügung zu stellen. Soll mit weniger als 35 Personen das gesamte Haus genutzt werden, gilt eine angepasste Preisstaffelung. Je nach Buchungsstatus und insbesondere in Ferienzeiten müssen wir größeren Gruppen mit einem längeren Belegungszeitraum den Vorrang geben.
Schlafsack oder bezogene Decke, Kopfkissenbezug und Spannbettlaken sind mitzubringen. Auf Anfrage können bis zu 40 Bettdecken ausgeliehen werden, mitzubringen sind dann nur noch sämtliche Bezüge.
Wir sind uns bewusst, daß die Preisgestaltung etwas verwirrend sein kann. Daher haben wir eine Tabelle zusammengestellt aus der alle Varianten recht übersichtlich hervorgehen: In unseren Belegungsbedingungen sind natürlich ebenfalls alle Preise und viele weitere Informationen zu finden:Personen | Preis pro Person und Nacht |
1 - 24 | Nur im Rahmen unserer Angebote, auf Anfrage oder bei Doppelbelegung |
25 | 14,00 - 16,00 € |
30 | 13,50 - 15,00 € |
35 | 13,00 - 14,00 € |
40 | 12,50 - 13,50 € |
45 | 11,00 - 13,00 € |
50 | 10,50 - 12,50 € |
55 - 60 | 10,00 - 12,00 € |
Zelt | 50% des Hauspreises |
Doppelbelegungen gibt es nur in Absprache mit den Gruppen. Es gilt dann unabhängig von den Gruppengrößen ein Preis von 10 €.
Die Tabelle dient nur zur Übersicht und berücksichtigt nicht alle Details der Preisgestaltung. Insbesondere bei z.B. Klassenfahrten mit Angeboten und Verpflegung gelten andere Berechnungsgrundlagen.